Sie befinden sich hier: Startseite > Unternehmen > Legitimationen

tl_files/osd/inhalt/inhalte/Header_o_Unternavi_878x168/OSD_o_unternavi_878x168_Kompass_og.jpg

Brief, Siegel
und Sicherheit.

Es gibt gute Gründe, bei der Unternehmenssicherheit keinen Gedanken an eine Zweitklassigkeit zu verschwenden. Lassen Sie nur den Blick über Ihr Unternehmen schweifen. Schauen Sie die Menschen, Anlagen und Produkte an, denken Sie an sensible Prozesse und gespeicherte Informationen, vergegenwärtigen Sie sich den Ruf Ihres Hauses bei Kunden und in der Öffentlichkeit. Dann dürfte sich die Frage erübrigen, welches Qualitätsniveau Ihre Unternehmenssicherheit haben sollte. Zudem sind im Falle eines Falles die Konsequenzen lückenhafter Sicherheit oft weit teurer als es eine professionelle Lösung je gewesen wäre.
Wenden wir uns also der Überlegung zu, wie man Unternehmenssicherheit von hoher Qualität erzielt. Unsere Antwort mag nicht allzu überraschend klingen. Aber in den 30 Jahren unserer Firmengeschichte gab es keinen einzigen Tag, der unserer Überzeugung widersprochen hätte: Nur Qualität bringt Qualität hervor. Nur gut ausgebildete, fair bezahlte, kompetent geführte Mitarbeiter leisten qualitativ hochwertige Arbeit. Nur durchdachte, regelmäßig hinterfragte und laufend optimierte Prozesse stellen einen adäquaten Schutz gegen eine schleichende Erosion der Risikowahrnehmung und der Handlungsfähigkeit dar. Die Summe all solcher Unterschiede macht letztlich die Qualität aus, die bei Ihnen ankommt – in Gestalt von umfassender Unternehmenssicherheit.

Behaupten kann man viel. Wer aber gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles stimmt? Wir geben sie Ihnen. Genehmigungen, Erlaubnisse und Zertifizierungen zeigen unseren Handlungsspielraum. Punkt für Punkt spiegeln sie das Vertrauen wider, das wir uns bei Behörden und neutralen Institutionen erworben haben und regelmäßig neu erarbeiten müssen.

Genehmigungen und Erlaubnisse

  • Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 34a GewO zur gewerbsmäßigen Wahrnehmung von Bewachungstätigkeiten

 

  • Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts nach § 15 StrlSchV über die genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

 

  • Objektsicherungsdienst für kerntechnische Anlagen und Einrichtungen gemäß Richtlinie des BMU - RS I 6 - 13 151 - 6/17 u. RS I 6 - 13 151 - 6/17.1 vom 4.7.2008

 

  • Personenbezogene Erlaubnis des Regierungspräsidiums und Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts nach WaffG im Bereich der Bewaffnung

 

  • Geheimschutzermächtigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

 

  • Erlaubnis des Landesarbeitsamts nach AÜG zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Zertifizierungen und Prüfungen

  • Integriertes Managementsystem nach ISO 9001:2008, ISO 14001:2004 und DIN 77200 einschließlich Krisenmanagement

 

  • Erweiterte personenbezogene Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen nach § 12b AtomG und SÜG

 

  • Anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK

Mitgliedschaften in Branchenverbänden

  • VSW
    Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e. V.

 

  • BDSW
    BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT

Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.

Bitte rechnen Sie 7 plus 2.
Bookmark and Share