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Unsere umfassende Luftfrachtsicherheit
lässt die Kiste sicher abheben.

2002 vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht, sind sie seit 2006 Schlüsselbegriffe in der Luftfrachtsicherheit: der „Bekannte Versender“ und der „Reglementierte Beauftragte“. Dahinter steht die Entschlossenheit, die gesamte Logistikkette in der Luftfracht zu sichern, ohne dass dabei Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit auf der Strecke bleiben.

  • Angenommen, Sie sind ein Hersteller, der seine Kunden oder Niederlassungen regelmäßig per Luftfracht beliefert. Dann ist die behördliche Zertifizierung als „Bekannter Versender“ für Sie ein Pflichtprogramm. Und wir ebnen Ihnen den Weg dahin. Wir beraten Sie vorab, erstellen und aktualisieren das vorgeschriebene Sicherheitsprogramm und den Antrag, führen die Qualitätssicherungsaudits durch und qualifizieren Ihre Mitarbeiter.

     

     

  • Auch auf der nächsten Flughöhe, was die Standards angeht, dem „Reglementierten Beauftragten“, wird für uns die Luft noch längst nicht dünn. Logistikunternehmen begleiten wir, bis sie den Status des „Reglementierten Beauftragten“ erlangen. Wenn Sie ihn haben, dann sorgen wir dafür, dass es so bleibt, langfristig und wirtschaftlich erfolgreich. Wir erstellen mit Ihnen das Luftfrachtsicherheitsprogramm, kümmern uns um die behördlich geforderte Qualitätssicherung und beraten Sie weitergehend.

     

Hinzu kommt unser umfangreiches Schulungsangebot. Dazu zählt unter anderem die Ausbildung von Luftsicherheitskontrollkräften für Fracht, Sicherheitspersonal und Personal aller Kategorien bzw. Sonstigem Personal sowie die Schulung von Luftsicherheitsbeauftragten und Vertrauten Verantwortlichen bzw. Niederlassungsbeauftragten sowie deren Stellvertretern. Alternativ können wir Ihnen die erforderlichen Fachkräfte auch stellen.

 

So oder so: Mit uns an Bord können Sie auf die senkrechte Sitzlehne verzichten und sich entspannen.

 

Unsere Leistungen im Bereich Luftfrachtsicherheit

Beratung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schutz & Sicherheit

 

 

 

 

Schulung

  • Bekannter Versender
    Beratung zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Status Bekannter Versender
     
  • Sicherheitsprogramm Luftfracht
    Beratung bei Erstellung und Aktualisierung des Sicherheitsprogramms sowie der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen für Bekannte Versender
     
  • Reglementierter Beauftragter
    Beratung zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Status Reglementierter Beauftragter

  • Luftfrachtsicherheitsprogramm
    Beratung bei Erstellung und Aktualisierung von Luftfrachtsicherheitsprogrammen (LFSP), Verfahrens- und Arbeitsanweisungen für Reglementierte Beauftragte
     
  • Qualitätssicherungsaudits
    Auditierung (Produkt- und Verfahrensaudits) von durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen, inkl. Bericht zur Vorlage bei der Behörde, für Bekannte Versender und Reglementierte Beauftragte

     
  • Luftfrachtkontrollen
    Gestellung von Luftsicherheitskontrollkräften Fracht für manuelle Frachtkontrollen, Röntgenkontrollen und Sprengstoffdetektion, gem. §9 LuftSiG 
     
     
  • Personal aller Kategorien Luftfracht
    Grundausbildung (3+1h) + regelm. Auffrischungsschulung für Personal aller Kategorien
    Luftfracht (ehem. Sonstiges Personal), ohne örtliche Einweisung, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde. (Betriebspersonal, das mit Fracht dokumentarisch oder physisch in Berührung kommt), gem. VO (EU) 185/2010
     
  • Sonstiges Personal Luftfracht
    Grundausbildung (3+1h) + regelm. Auffrischungsschulung für Sonstiges Personal Luftfracht, ohne örtliche Einweisung, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde. (Betriebspersonal, das mit Fracht dokumentarisch oder physisch in Berührung kommt), gem. VO (EU) 185/2010
     

  • Sicherheitspersonal Luftfracht
    Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) für Sicherheitspersonal Luftftacht, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010
     
  • Luftsicherheitskontrollkraft Fracht
    Grundausbildung (102h) + regelm. Auffrischungsschulung (28h p.a.)  Luftsicherheitskontrollkraft für Fracht (LSKK-F), inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. §9 LuftSiG und VO (EG) Nr. 300/2008 in Verbindung mit §3 LuftSiSchulV
     
  • Beauftragter für die Sicherheit Luftfracht
    Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Beauftragter für die Sicherheit Luftfracht (ehem. Sicherheitsbeauftragter) nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010

 

  • Vertrauter Verantwortlicher Luftfracht
    Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Vertrauter Verantwortlicher Luftfracht (ehem. Niederlassungsbeauftragter) nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010
     
  • Luftsicherheitsbeauftragter Luftfracht
    Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Luftsicherheitsbeauftragte nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde,
    gem. VO (EU) 185/2010
     
  • Trainer-Fortbildung Luftverkehrssicherheit
    Fortbildung (4h p.a.) der zugelassenen Trainer und Ausbilder in der Luftverkehrssicherheit gem. Forderung aus LuftSiSchulV

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