
Unsere umfassende Luftfrachtsicherheit
lässt die Kiste sicher abheben.
2002 vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht, sind sie seit 2006 Schlüsselbegriffe in der Luftfrachtsicherheit: der „Bekannte Versender“ und der „Reglementierte Beauftragte“. Dahinter steht die Entschlossenheit, die gesamte Logistikkette in der Luftfracht zu sichern, ohne dass dabei Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit auf der Strecke bleiben.
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Angenommen, Sie sind ein Hersteller, der seine Kunden oder Niederlassungen regelmäßig per Luftfracht beliefert. Dann ist die behördliche Zertifizierung als „Bekannter Versender“ für Sie ein Pflichtprogramm. Und wir ebnen Ihnen den Weg dahin. Wir beraten Sie vorab, erstellen und aktualisieren das vorgeschriebene Sicherheitsprogramm und den Antrag, führen die Qualitätssicherungsaudits durch und qualifizieren Ihre Mitarbeiter.
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Auch auf der nächsten Flughöhe, was die Standards angeht, dem „Reglementierten Beauftragten“, wird für uns die Luft noch längst nicht dünn. Logistikunternehmen begleiten wir, bis sie den Status des „Reglementierten Beauftragten“ erlangen. Wenn Sie ihn haben, dann sorgen wir dafür, dass es so bleibt, langfristig und wirtschaftlich erfolgreich. Wir erstellen mit Ihnen das Luftfrachtsicherheitsprogramm, kümmern uns um die behördlich geforderte Qualitätssicherung und beraten Sie weitergehend.
Hinzu kommt unser umfangreiches Schulungsangebot. Dazu zählt unter anderem die Ausbildung von Luftsicherheitskontrollkräften für Fracht, Sicherheitspersonal und Personal aller Kategorien bzw. Sonstigem Personal sowie die Schulung von Luftsicherheitsbeauftragten und Vertrauten Verantwortlichen bzw. Niederlassungsbeauftragten sowie deren Stellvertretern. Alternativ können wir Ihnen die erforderlichen Fachkräfte auch stellen.
So oder so: Mit uns an Bord können Sie auf die senkrechte Sitzlehne verzichten und sich entspannen.
Unsere Leistungen im Bereich Luftfrachtsicherheit
Beratung
Schutz & Sicherheit
Schulung
- Bekannter Versender
Beratung zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Status Bekannter Versender
- Sicherheitsprogramm Luftfracht
Beratung bei Erstellung und Aktualisierung des Sicherheitsprogramms sowie der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen für Bekannte Versender
- Reglementierter Beauftragter
Beratung zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Status Reglementierter Beauftragter
- Luftfrachtsicherheitsprogramm
Beratung bei Erstellung und Aktualisierung von Luftfrachtsicherheitsprogrammen (LFSP), Verfahrens- und Arbeitsanweisungen für Reglementierte Beauftragte
- Qualitätssicherungsaudits
Auditierung (Produkt- und Verfahrensaudits) von durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen, inkl. Bericht zur Vorlage bei der Behörde, für Bekannte Versender und Reglementierte Beauftragte
- Luftfrachtkontrollen
Gestellung von Luftsicherheitskontrollkräften Fracht für manuelle Frachtkontrollen, Röntgenkontrollen und Sprengstoffdetektion, gem. §9 LuftSiG
- Personal aller Kategorien Luftfracht
Grundausbildung (3+1h) + regelm. Auffrischungsschulung für Personal aller Kategorien Luftfracht (ehem. Sonstiges Personal), ohne örtliche Einweisung, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde. (Betriebspersonal, das mit Fracht dokumentarisch oder physisch in Berührung kommt), gem. VO (EU) 185/2010
- Sonstiges Personal Luftfracht
Grundausbildung (3+1h) + regelm. Auffrischungsschulung für Sonstiges Personal Luftfracht, ohne örtliche Einweisung, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde. (Betriebspersonal, das mit Fracht dokumentarisch oder physisch in Berührung kommt), gem. VO (EU) 185/2010
- Sicherheitspersonal Luftfracht
Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) für Sicherheitspersonal Luftftacht, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010
- Luftsicherheitskontrollkraft Fracht
Grundausbildung (102h) + regelm. Auffrischungsschulung (28h p.a.) Luftsicherheitskontrollkraft für Fracht (LSKK-F), inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. §9 LuftSiG und VO (EG) Nr. 300/2008 in Verbindung mit §3 LuftSiSchulV
- Beauftragter für die Sicherheit Luftfracht
Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Beauftragter für die Sicherheit Luftfracht (ehem. Sicherheitsbeauftragter) nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010
- Vertrauter Verantwortlicher Luftfracht
Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Vertrauter Verantwortlicher Luftfracht (ehem. Niederlassungsbeauftragter) nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010
- Luftsicherheitsbeauftragter Luftfracht
Grundausbildung (35h) + regelm. Auffrischungsschulung (4h alle 5 Jahre) Luftsicherheitsbeauftragte nach §3 LuftSiSchulV, inkl. Schulungsnachweis zur Vorlage bei der Behörde, gem. VO (EU) 185/2010
- Trainer-Fortbildung Luftverkehrssicherheit
Fortbildung (4h p.a.) der zugelassenen Trainer und Ausbilder in der Luftverkehrssicherheit gem. Forderung aus LuftSiSchulV
